Berufsvorbereitung (BvB)

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme


Was ist eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme?

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) sind Lehrgänge die das Ziel haben, Jugendlichen und jungen Erwachsenen den Einstieg in die Arbeitswelt zu erleichtern und eine Berufsausbildung zu ermöglichen.

 

Die BvB wird von der Agentur für Arbeit gefördert und besteht aus berufspraktischen und theoretischen Anteilen. Der Unterricht in allgemein- und berufsbildenden Fächern erfolgt in kleinen Lerngruppen an unserer Berufsbildenden Schule. Darüber hinaus kann, wer noch keinen Schulabschluss hat, diesen hier nachholen.

 

Schüler, die eine Berufsvorbereitende Maßnahme der Agentur für Arbeit belegen, können an unserer Berufsbildenden Schule angemeldet werden. Beschult werden Schüler:

  • der BVB und
  • der BVB - rehaspezifisch.

Wir bieten in diesem Bildungsgang die Vorbereitung auf den Erwerb des Hauptschulabschlusses und des qualifizierenden Hauptschulabschlusses über eine Schulfremdenprüfung an.


Wir legen großen Wert auf eine enge Zusammenarbeit zwischen Stützlehrern, Sozialpädagogen, Bildungsbegleitern und den Fachlehrer sowie der Agentur für Arbeit.


Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über den Bildungsträger der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BVB).

 

Für die Anmeldung benötigen wir:

  • Anmeldeformular
  • Lebenslauf
  • Zeugnis
  • 2 Passbilder
  • An- und Abmeldekarte der Schule (bei unter 18-Jährigen)
Download
Anmeldung zur Berufsschule - BvB
Aufnahmeantrag-BVB-2024.pdf
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Ihre vollständige Anmeldung senden Sie an:

Icon: Postanschrift BBS "Gerd Condé"

Berufsbildende Schule "Gerd Condé"

freie Berufsschule und berufliche Förderschule

Elsasser Straße 7

09120 Chemnitz

Icon: Kontaktdaten BBS "Gerd Condé"

Ihre Ansprechpartner:

Frau Walter

Tel.: 0371 530078-71

berufsschule@fuu-sachsen.de



Impfpflicht gegen Masern - Masernschutzgesetz

Das Masernschutzgesetz (Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention) wurde am 14. November vom Bundestag angenommen und am 20. Dezember 2019 vom Bundesrat gebilligt. Das Gesetz tritt am 1. März 2020 in Kraft.

 

Alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden oder tätig sind, müssen den vollständigen Impfschutz nachweisen. Gemeinschaftseinrichtungen sind z.B.: Kitas, Horte, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden.

  • Das Masernschutzgesetz sieht vor, dass der Impfstatus gegen Masern bei Schülern überprüft und vor Aufnahme in eine Schule nachgewiesen werden muss.
  • Schülerinnen und Schüler, die am 1. März 2020 die Schule bereits besuchen, haben den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 vorzulegen.

Weitere Informationen zum Masernschutzgesetz, zu Masern und zur Impfung gegen Masern finden Sie unter:


Icon: weitere Informationen

Weitere Informationen

Sie wünschen mehr Informationen zur Berufsschule oder haben Fragen zu unserer Berufsbildenden Schule? Gern können Sie uns auch besuchen - in der Elsasser Straße 7, 2. Obergeschoss, Zimmer 207. Ein persönliches Beratungsgespräch ist jederzeit nach telefonischer Voranmeldung möglich.


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